Produktneuheit 18. März 2024

Compliance - Hinweisgeberschutz

Unternehmensverantwortliche aller Branchen haben großes Interesse an regelkonformen Verhaltensweisen und Abläufen in ihrer Organisation.
Ein sicherer und geordneter Geschäftsverlauf sollte daher ein Teil der Unternehmensphilosophie sein und durch die gesamte Firma durchdringen.
Es ist ein Grundbedürfnis von leitenden Führungskräften, dass Angestellte und andere firmenrelevante Parteien regelkonform agieren. Besonders Gesetzesverstöße wirken sich negativ auf den Ruf und das Image des Unternehmens aus und können hohe Strafgelder oder Schadensersatzklagen mit sich ziehen. Auch die Missachtung interner Regeln hat Folgen, da wiederkehrendes und nicht sanktioniertes Fehlverhalten Einfluss auf die Unternehmenskultur und das Betriebsklima haben. Aufgrund dessen ist ein fundiertes Compliance-Management für jedes Unternehmen empfehlenswert.

Unsere Experten von Hopp + Flaig unterstützen Sie bei dem Aus- und Aufbau ihres Compliance Managements. Im Gegensatz zu großen Konzernen verfügen viele mittelständische Unternehmen nicht über die entsprechenden Ressourcen, um eine eigene Compliance Abteilung aufzubauen. Der Bereich Compliance umfasst eine Vielzahl an Bereichen in denen unsere Experten von Hopp + Flaig Sie und Ihre Organisation unterstützen können.

Hinweisgeberschutz:
Die EU fordert von den Mitgliedsstaaten die Umsetzung der „Whistleblower-Richtline“. Der deutsche Gesetzgeber hat dieser Anforderung mit dem „Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG“ Rechnung getragen.

Unternehmen ab 250 Mitarbeitende müssen seit 2.Juli 2023 eine interne Meldestelle eingerichtet haben.
Für Unternehmen zwischen 50 – 249 Mitarbeitenden gilt diese Pflicht ab dem 17.Dezember 2023.

Für den Betrieb sind sachkundige und unabhängige agierende Mitarbeiter notwendig.

Oft lohnt sich der Aufwand im Hinblick auf Schulung und Fortbildung eigener Mitarbeiter nicht.